Organisation

Selbstverwaltung an Waldorfschulen

Als Freie Schulen haben die Waldorfschulen die hierarchisch organisierte Außenlenkung der staatlichen Schulen durch eine freiheitliche Verfassung ersetzt. Die Selbstverwaltung erfolgt durch Eltern und LehrerInnen gemeinsam und stellt ein sehr zukunftsorientiertes soziales Erfahrungsfeld dar. Die pädagogische Leitung wird von der wöchentlichen LehrerInnenkonferenz wahrgenommen, an der alle LehrerInnen gleichberechtigt mitwirken. Das Bemühen um das Verständnis des Menschen, seiner Lebensgesetze und um Fortentwicklung der Pädagogik auf der Basis der anthroposophischen Geisteswissenschaft bildet die gemeinsame Grundlage.

Finanzierung

Ungeachtet der weltweiten fachlichen Anerkennung der Waldorfschulen und der verfassungsrechtlichen Gleichstellung der Schulen in freier Trägerschaft mit den staatlichen Schulen, bedarf es dauernder Bemühungen auf politischem und administrativem Felde, dass diesem Umstand bei der Schulaufsicht und Finanzierung der Schulen entsprochen wird. Die Waldorfschulen in Deutschland erhalten staatliche Zuschüsse, die aber die Betriebskosten nur zum Teil decken. Die freiwilligen, solidarischen Defizitdeckungsbeiträge sind nach Einkommen gestaffelt.

Förderverein
Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Niederrhein-Aue e.V.

Der Förderverein gewährleistet, dass die MitarbeiterInnen des Trägervereins ihre Aufgaben ausführen können. Er beschafft die finanziellen Mittel für die Bereitstellung geeigneter Gebäude für die Freie Waldorfschule Niederrhein-Aue, für Zuwendungen für Ausbildung von LehrerInnen und ErzieherInnen, sowie für die Unterstützung kultureller Veranstaltungen. Alle Eltern sind Mitglied im Förderverein. Organe des Fördervereins sind ebenfalls ein Vorstand und die Mitgliederversammlung.

Dem Vorstand des Fördervereins gehören an:

Alexandra Schacky, Holger Turban, Manuel Strik, Jonas Erichlandwehr, Melchior Raadts.

vorstand@fwsna.de

Satzung des Fördervereins
180718 – Satzung Förderverein Niederrhein
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Trägerverein

Zweck des Trägervereins sind der Aufbau, der Unterhalt und die Weiterentwicklung – kurz, der Betrieb – einer freien Schule auf Grundlage der Waldorf Pädagogik Rudolf Steiner. Der Trägerverein ist Rechts- und Wirtschaftsträger der Freien Waldorfschule Niederrhein-Aue und erfüllt die einem Schulträger zugewiesenen Rechte und Pflichten. Somit obliegt es dem Trägerverein, alle in einer Schule anfallenden Aufgaben auszuführen, also das ,,Tun“ zu gewährleisten.

Er finanziert sich durch Zuschüsse des Landes NRW und Ausgleichsleistungen des Vereins zur Förderung der Waldorfpädagogik e.V. (Förderverein).

Der Trägerverein ist Arbeitgeber aller an der Schule beschäftigten MitarbeiterInnen und ist zuständig für die Mietzahlungen für das Schulgebäude.

Die Eltern der Schulkinder schließen mit dem Trägerverein den Schulvertrag ab.

Organe des Trägervereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Der Vorstand des Trägervereins setzt sich aus MitgliederInnen des Lehrerkollegiums und der Elternschaft zusammen.

Dem Vorstand des Trägervereins gehören an:

Katja Deckers, Dana Dennemanns, Nicole Fröhlich, Sandra Schmitz

vorstand@fwsna.de

Der Finanzkreis beobachtet die finanzielle Situation und Entwicklung der Schule sowie des Fördervereins. Die Ergebnisse werden den Entscheidungsgremien zur Verfügung gestellt. Der Finanzkreis erstellt langfristige Finanzpläne, die dem Vorstand, der Eltern- und Lehrerschaft als Planungsgrundlage für alle Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen dienen sollen.

finanzen@fwsna.de